Ablauf und Kosten
Der Weg zur Therapie

Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie eine Logopädin via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular, um Ihr Anliegen zu schildern.
Sollten Sie uns telefonisch nicht gleich erreichen, melden wir uns verlässlich bei Ihnen, um weiteres wie z.B. die Terminverfügbarkeit zu klären.

Verordnung
Um eine logopädische Diagnostik und Therapie zu erhalten, ist die Verordnung von FachärztInnen oder AllgemeinmedizinerInnen notwendig.
Holen Sie diese bitte bereits vor dem ersten Termin ein.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der chefärztlichen Bewilligung, sowie der Kostenrefundierung.
Wir sind Wahllogopädinnen. Sie bekommen einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.

Ersttermin bei einer Logopädin
Bei freien Kapazitäten werden Sie von einer Logopädin kontaktiert, um einen Ersttermin zu vereinbaren.
Bei diesem Termin bitten wir Sie die gültige Verordnung und falls vorhanden relevante Befunde (HNO, Neurologie, Psychologie, etc.) mitzubringen.
Zu Beginn einer Therapie wird eine Anamnese sowie eine Diagnostik durchgeführt, um den Therapiebedarf abzuklären und gemeinsame Therapieziele festzulegen.
1.
Kontaktaufnahme
2.
Verordnung einholen
3.
chefärztliche Bewilligung
4.
Ersttermin
Kosten
Die Kosten der logopädischen Einheiten richten sich nach folgenden Tarifen:
Die Kosten sind nach jeder Therapieeinheit bar zu begleichen und können anschließend mit der Rechnung sowie der ärztlichen Verordnung eingereicht werden, um einen Teilbetrag rückerstattet zu bekommen.
Ein Ausfallshonorar wird nicht von der Krankenkasse refundiert.